IE Wirkungsgradklassifizierung und Wirkungsgradermittlung
Die weltweite Entwicklung bei Energiesparmotoren hat in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl von länderspezifischen Vorschriften, Gesetzen und Normen geführt, die es schwer machen, eine vergleichbare Bewertung der einzelnen Produkte durchzuführen.
Um hier wieder eine global einheitliche Basis zu erreichen, wurde die neue IEC-Norm 60034-30 geschaffen. Diese Norm löst in Europa das bisherige Voluntary Agreement of CEMEP ab. Gleichzeitig werden mit ihr der Leistungsbereich für 2- und 4-polige Motoren auf 0,75 kW bis 375 kW ausgeweitet und 6-polige Motoren im gleichen Leistungsbereich in die Wirkungsgradnormung mit aufgenommen. Die Kennzeichnung erfolgt in Anlehnung an die Schutzartkennzeichnung IP (International Protection) mit IE International Efficiency:
- IE1 Standard efficiency (alte EFF2-Klasse)
- IE2 High efficiency (alte EFF1 -Klasse)
- IE3 Premium efficiency
- IE4 Super premium efficiency
Mit der Einführung der neuen Wirkungsgradklassen ändert sich gleichzeitig die Normung für die Bestimmung der Wirkungsgrade. Nach der Norm IEC/EN 60034-2-1 werden die Zusatzverluste nicht mehr pauschal mit 0,5 % der aufgenommenen Leistung angesetzt, sondern analog IEEE 112 ermittelt. So sinken die nominellen Wirkungsgrade, obwohl real keine Änderung an den Motoren erfolgte. Die neuen Grenzwerte wurden an dieses Verfahren angepasst.
Die IEC 60034-2-1 ersetzt ab November 2010 generell die gewohnte IEC/EN 60034-2.
Gesetzliche Vorgaben der IE Mindestwirkungsgrade
Verordnung (EG) Nr. 640/2009 vom 22. Juli 2009
Diese Normung ist gleichzeitig Grundlage der Umsetzung der Richtlinie 2005/32/EG “Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte“ (EUP-Richtlinie) im Bereich der Antriebstechnik. Mit der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der EUP-Richtlinie sind die Weichen für die Marktumstellung auf Energiesparmotoren gestellt. Die Umstellung erfolgt in drei Stufen:
Stufe 1: Mindestwirkungsgrad (MEPS) 1E2 ab 16. Juni 2011
Stufe 2: Verschärfung auf lE3 (Premiummotoren) erfolgt zum 01.01.2015 für den Leistungsbereich 7,5 kW bis 375 kW. Optionale Möglichkeit: 1E2 + Umrichter
Stufe 3: Zum 01.01.2017 wird der Leistungsbereich auf 0,75 kW bis 375 kW erweitert. Optionale Möglichkeit: IE2 + Umrichter
Diese Verordnung gilt nicht für:
deren Energiewirkungsgrad nicht unabhängig von diesem Produkt erfasst werden kann;