IE Wirkungsgradklassifizierung und Wirkungsgradermittlung

Die weltweite Entwicklung bei Energiesparmotoren hat in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl von länderspezifischen Vorschriften, Gesetzen und Normen geführt, die es schwer machen, eine vergleichbare Bewertung der einzelnen Produkte durchzuführen.

Um hier wieder eine global einheitliche Basis zu erreichen, wurde die neue IEC-Norm 60034-30 geschaffen. Diese Norm löst in Europa das bisherige Voluntary Agreement of CEMEP ab. Gleichzeitig werden mit ihr der Leistungsbereich für 2- und 4-polige Motoren auf 0,75 kW bis 375 kW ausgeweitet und 6-polige Motoren im gleichen Leistungsbereich in die Wirkungsgradnormung mit aufgenommen. Die Kennzeichnung erfolgt in Anlehnung an die Schutzartkennzeichnung IP (International Protection) mit IE International Efficiency:

  • IE1 Standard efficiency (alte EFF2-Klasse)
  • IE2 High efficiency (alte EFF1 -Klasse)
  • IE3 Premium efficiency
  • IE4 Super premium efficiency

Mit der Einführung der neuen Wirkungsgradklassen ändert sich gleichzeitig die Normung für die Bestimmung der Wirkungsgrade. Nach der Norm IEC/EN 60034-2-1 werden die Zusatzverluste nicht mehr pauschal mit 0,5 % der aufgenommenen Leistung angesetzt, sondern analog IEEE 112 ermittelt. So sinken die nominellen Wir­kungsgrade, obwohl real keine Änderung an den Motoren erfolgte. Die neuen Grenzwerte wurden an dieses Verfahren angepasst.

Die IEC 60034-2-1 ersetzt ab November 2010 generell die gewohnte IEC/EN 60034-2.

Gesetzliche Vorgaben der IE Mindestwirkungsgrade

Verordnung (EG) Nr. 640/2009 vom 22. Juli 2009

Diese Normung ist gleichzeitig Grundlage der Umsetzung der Richtlinie 2005/32/EG “Umweltgerechte Gestaltung energiebetrie­bener Produkte“ (EUP-Richtlinie) im Bereich der Antriebstechnik. Mit der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der EUP-Richtlinie sind die Weichen für die Marktumstellung auf Energiesparmotoren gestellt. Die Umstellung erfolgt in drei Stufen:

Stufe 1: Mindestwirkungsgrad (MEPS) 1E2 ab 16. Juni 2011

Stufe 2: Verschärfung auf lE3 (Premiummotoren) erfolgt zum 01.01.2015 für den Leistungsbereich 7,5 kW bis 375 kW. Optionale Möglichkeit: 1E2 + Umrichter

Stufe 3: Zum 01.01.2017 wird der Leistungsbereich auf 0,75 kW bis 375 kW erweitert. Optionale Möglichkeit: IE2 + Umrichter

Diese Verordnung gilt nicht für:

(a)        Motoren, die dafür ausgelegt sind, ganz in eine Flüssigkeit eingetaucht betrieben zu werden;
(b)        vollständig in ein Produkt (z. B. ein Getriebe, eine Pumpe, einen Ventilator oder einen Kompressor) eingebaute Motoren,
deren Energiewirkungsgrad nicht unabhängig von diesem Produkt erfasst werden kann;
(c)        Motoren, die speziell für den Betrieb unter folgenden Bedingungen ausgelegt sind:
(i)         in Höhen über 1 000 Meter über dem Meeresspiegel
(ii)        bei Umgebungstemperaturen über 40 °C
(iii)       bei Betriebshöchsttemperaturen über 300 ‚C
(iv)       bei Umgebungstemperaturen unter -15 °C
(v)        bei Kühlflüssigkeitstemperaturen am Einlass eines Produkts unter 5 ‚C oder über 25 °C
(vi)       in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne der RL 94/9/EG;
(d)        Bremsmotoren.

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